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Immobilien verkaufen in Berlin und Brandenburg

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Wegerecht

Gepflasterte Zufahrt hinter einem offenen Tor, herbstliche Bäume
Zufahrt durchs Tor. Foto von Sem Van Broekhoven, Pexels.

Ein Wegerecht erlaubt es, über ein fremdes Grundstück zu gehen oder zu fahren. Verkaufen können Sie Ihr Grundstück auch mit Wegerecht. Käufer wollen aber genau wissen, wer den Weg nutzen darf und wer ihn unterhält. Hier lesen Sie, was dafür im Grundbuch steht und was Sie vor dem Verkauf klären.

Michael Feike, Porträt vor einer grünen Hecke

Von Michael Feike, Inhaber und Makler
Zuletzt geprüft am 

Rechtliche Grundlagen

Ein Wegerecht entsteht meist als Dienstbarkeit im Grundbuch, in Ausnahmefällen als Notweg kraft Gesetzes.

Wer ist wer beim Wegerecht
Vorn liegt die öffentliche Straße. Daran grenzt das belastete Grundstück. Dahinter liegt das begünstigte Grundstück ohne eigenen Zugang zur Straße. Der Weg führt am Rand über das belastete Grundstück zum begünstigten Grundstück.Begünstigtes GrundstückEigentümer darf den Weg nutzenBelastetes GrundstückEigentümer muss den Weg duldenWegÖffentliche Straße
  • Das begünstigte Grundstück liegt hinten und hat keinen eigenen Zugang zur Straße.
  • Der Weg führt über das belastete Grundstück. Im Grundbuch steht das Recht in Abteilung II des belasteten Grundstücks.

Wegerecht als Dienstbarkeit im Grundbuch

Meist ist ein Wegerecht eine Grunddienstbarkeit. Das belastete Grundstück darf dann vom jeweiligen Eigentümer eines anderen Grundstücks in bestimmter Weise benutzt werden (§ 1018 BGB). Das Recht hängt am begünstigten Grundstück und geht bei einem Verkauf auf den neuen Eigentümer über. Es muss diesem Grundstück einen Vorteil bieten (§ 1019 BGB).

Steht das Recht einer bestimmten Person zu, etwa einem Versorger für eine Leitung, ist es eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (§ 1090 BGB). Beide entstehen durch Einigung und Eintragung im Grundbuch (§ 873 BGB). Sie stehen in Abteilung II. Für den genauen Inhalt verweist das Grundbuch oft auf die Eintragungsbewilligung (§ 874 BGB).

Notweg

Fehlt einem Grundstück die Verbindung zu einem öffentlichen Weg, die es für eine ordnungsmäßige Benutzung braucht, kann der Eigentümer von den Nachbarn verlangen, dass sie einen Weg über ihr Grundstück dulden. Die Nachbarn erhalten dafür eine Geldrente. Richtung und Umfang bestimmt notfalls ein Gericht (§ 917 BGB). Wer die Verbindung selbst willkürlich aufgegeben hat, hat keinen Anspruch (§ 918 BGB).

Wegerecht und Notweg im Vergleich
Wegerecht (Dienstbarkeit)Notweg
Entsteht durchEinigung und Eintragung im Grundbuch (§ 873 BGB)Gesetz, wenn die Verbindung zum öffentlichen Weg fehlt (§ 917 BGB)
Im GrundbuchJa, Abteilung IINein
AusgleichWie vereinbartGeldrente für die Nachbarn (§ 917 BGB)

Pflichten und Rechte

Unterhaltung des Weges

Hält der Berechtigte für sein Wegerecht eine Anlage auf dem belasteten Grundstück, etwa einen gepflasterten Weg oder ein Tor, muss er sie in ordnungsmäßigem Zustand halten, soweit das Interesse des Eigentümers es erfordert (§ 1020 Satz 2 BGB). Die Beteiligten können vereinbaren, dass der Eigentümer des belasteten Grundstücks die Anlage unterhält. Darf der Eigentümer die Anlage mitbenutzen, kann vereinbart werden, dass der Berechtigte sie auch für diese Mitbenutzung unterhält (§ 1021 BGB).

Schonende Nutzung

Der Berechtigte muss die Interessen des Eigentümers so weit wie möglich schonen (§ 1020 Satz 1 BGB). Er darf den Weg nur so nutzen, wie es das Recht erlaubt. Steht im Grundbuch oder in der Bewilligung ein Gehrecht, ist das noch kein Recht zum Befahren.

Verlegung und Beeinträchtigung

Führt der Weg über einen Teil Ihres Grundstücks und stört Sie dort besonders, können Sie verlangen, dass er verlegt wird. Die neue Stelle muss für den Nachbarn ebenso geeignet sein. Die Kosten der Verlegung tragen Sie und müssen sie vorschießen (§ 1023 BGB). Wird umgekehrt der Nachbar mit dem Wegerecht bei der Nutzung gestört, kann er verlangen, dass die Störung beseitigt und künftig unterlassen wird (§ 1027 BGB in Verbindung mit § 1004 BGB).

Baulast in Brandenburg

Manchmal braucht ein Bauvorhaben eine Zufahrt über ein Nachbargrundstück, damit die Bauaufsicht es genehmigt. Dann kann der Nachbar eine Baulast übernehmen. Anders als ein Wegerecht ist die Baulast eine Pflicht gegenüber der Behörde und steht nicht im Grundbuch. In Brandenburg erklärt er sie gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, wirksam wird sie mit der Eintragung ins Baulastenverzeichnis. Das Verzeichnis führt die Bauaufsichtsbehörde, einsehen darf es, wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Wurde eine solche Pflicht früher als Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert, bleibt diese Eintragung gültig (§ 84 BbgBO). Prüfen Sie vor dem Verkauf deshalb beides, das Grundbuch und das Baulastenverzeichnis der unteren Bauaufsichtsbehörde, also des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder einer großen kreisangehörigen Stadt. Für Grundstücke in Berlin gilt die Berliner Bauordnung; dort fragen Sie die Bauaufsicht Ihres Bezirks.

Wegerecht beim Verkauf

Ein Wegerecht ändert nichts daran, dass Sie verkaufen können. Käufer fragen aber genau nach. Ob und wie stark es den Preis beeinflusst, hängt vom Verlauf des Weges und von der Nutzung ab. Das schätzen wir in der Bewertung für Ihr Grundstück ein.

  • Hat Ihr Grundstück ein Wegerecht über ein anderes, ist das oft die Zufahrt. Käufer wollen wissen, ob es befahren werden darf und wer den Weg unterhält.
  • Duldet Ihr Grundstück ein Wegerecht, sehen Käufer, wo der Weg verläuft und ob er die Bebauung oder den Garten einschränkt.
  • Wird ein eingetragenes Recht nicht mehr gebraucht, sprechen Sie vor dem Verkauf mit dem Berechtigten über die Löschung. Wie das geht, steht unten in den häufigen Fragen.
  • Ein Notweg steht nicht im Grundbuch. Gibt es eine Geldrente für den Notweg oder eine Absprache mit dem Nachbarn, legen Sie die Unterlagen bereit.

Wie das Wegerecht im Kaufvertrag geregelt wird, lesen Sie im Ratgeber Kaufvertrag und Notar.

Lösungen bei Streit

Streit um ein Wegerecht entsteht etwa über den Umfang, die Unterhaltung oder das Parken auf dem Weg. Es lohnt sich, zuerst ohne Gericht eine Lösung zu suchen, etwa mit einer Mediation. In Brandenburg richten die Gemeinden Schiedsstellen ein, in denen Schiedspersonen ehrenamtlich schlichten (§§ 47 und 48 BbgSchGG). Bleibt das ohne Ergebnis, entscheidet ein Gericht.

Wenn Sie ein Grundstück mit Wegerecht verkaufen möchten, schreiben Sie uns per WhatsApp oder rufen Sie an. Wir sehen uns das Grundbuch mit Ihnen an.

Quellen

  1. § 873 BGB, Erwerb durch Einigung und Eintragung
  2. § 874 BGB, Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung
  3. § 917 BGB, Notweg
  4. § 918 BGB, Ausschluss des Notwegrechts
  5. § 1004 BGB, Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
  6. § 1018 BGB, Grunddienstbarkeit
  7. § 1019 BGB, Vorteil des herrschenden Grundstücks
  8. § 1020 BGB, schonende Ausübung
  9. § 1021 BGB, vereinbarte Unterhaltungspflicht
  10. § 1023 BGB, Verlegung der Ausübung
  11. § 1027 BGB, Beeinträchtigung der Grunddienstbarkeit
  12. § 1090 BGB, beschränkte persönliche Dienstbarkeit
  13. § 19 GBO, Eintragungsbewilligung
  14. § 22 GBO, Berichtigung des Grundbuchs
  15. § 84 Brandenburgische Bauordnung, Baulasten und Baulastenverzeichnis, Erklärung gegenüber der Bauaufsicht, Eintragung, Einsicht, bestehende Dienstbarkeiten
  16. §§ 47 und 48 Brandenburgisches Schiedsstellen- und Gütestellengesetz (BbgSchGG), Schiedsstellen in den Gemeinden, ehrenamtliche Schiedspersonen

Abgerufen am 14.10.2026.

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Passende Ratgeber

Häufige Fragen

Wo sehe ich, ob mein Grundstück ein Wegerecht hat?

Im Grundbuch, Abteilung II. Dort steht das Recht als Grunddienstbarkeit oder beschränkte persönliche Dienstbarkeit. Den genauen Inhalt regelt oft die Eintragungsbewilligung, auf die das Grundbuch verweist (§ 874 BGB). Eine Kopie bekommen Sie beim Grundbuchamt oder beim Notar.

Wer muss den Weg instand halten?

Hält der Berechtigte für sein Wegerecht eine Anlage auf dem fremden Grundstück, etwa einen gepflasterten Weg, muss er sie in ordnungsmäßigem Zustand halten, soweit das Interesse des Eigentümers es erfordert (§ 1020 BGB). Die Beteiligten können die Unterhaltung auch anders regeln und eintragen lassen (§ 1021 BGB).

Kann ich ein Wegerecht löschen lassen?

In der Regel nur, wenn der Berechtigte die Löschung bewilligt (§ 19 GBO). Eine Notarin oder ein Notar entwirft die Erklärung. Ohne Bewilligung geht es, wenn Sie nachweisen, dass das Recht schon erloschen ist (§ 22 GBO). Dass der Weg kaum genutzt wird, reicht dafür nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Wegerecht und Notweg?

Ein Wegerecht wird vereinbart und ins Grundbuch eingetragen. Einen Notweg kann ein Eigentümer verlangen, wenn seinem Grundstück die notwendige Verbindung zu einem öffentlichen Weg fehlt. Die Nachbarn bekommen dafür eine Geldrente (§ 917 BGB).

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Michael Feike, Porträt vor einer grünen Hecke

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