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Immobilien verkaufen in Berlin und Brandenburg

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Bodenrichtwerte in Brandenburg

Sommerliches Feld mit Waldrand bei Lychen in Brandenburg
Feld und Wald bei Lychen in der Uckermark. Foto von Susann Kuntze, Pexels.

Der Bodenrichtwert sagt, was ein Quadratmeter Boden in einer Lage durchschnittlich wert ist. Er ist ein guter erster Anhaltspunkt, wenn Sie verkaufen wollen. Hier lesen Sie, wer die Werte ermittelt, wo Sie den Wert für Ihre Straße finden und warum er allein noch keinen Verkaufspreis ergibt.

Michael Feike, Porträt vor einer grünen Hecke

Von Michael Feike, Inhaber und Makler
Zuletzt geprüft am 

Was ein Bodenrichtwert ist

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden. Sie werden aus den tatsächlich gezahlten Kaufpreisen ermittelt, und zwar flächendeckend für das ganze Land (§ 196 Abs. 1 BauGB). Der Wert bezieht sich auf einen Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks mit den typischen Merkmalen der Zone (§ 13 ImmoWertV).

Ermittelt werden sie von Gutachterausschüssen. Das sind selbständige, unabhängige Gremien aus einem Vorsitzenden und ehrenamtlichen Gutachtern (§ 192 BauGB). In Brandenburg gibt es für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt einen Gutachterausschuss, benachbarte Gebiete können einen gemeinsamen bilden (§ 1 BbgGAV). So gibt es einen gemeinsamen Gutachterausschuss für den Landkreis Oder-Spree und die Stadt Frankfurt (Oder) (Grundstücksmarktbericht 2025).

Grundlage ist die Kaufpreissammlung. Der Notar schickt jeden Vertrag, mit dem ein Grundstück gegen Entgelt verkauft wird, in Abschrift an den Gutachterausschuss (§ 195 Abs. 1 BauGB). Der Ausschuss wertet die Verträge aus und leitet daraus die Bodenrichtwerte ab (§ 193 Abs. 5 BauGB). Auch Ihr Verkauf fließt also später in die Werte ein.

Wann die Bodenrichtwerte ermittelt werden
RegelWas gilt
BundesrechtErmittlung zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres, wenn nicht häufiger bestimmt
BrandenburgJedes Jahr zum Stichtag 1. Januar, Beschluss bis 15. Februar
Veröffentlichung in BrandenburgSoll bis zum 31. März nach der Ermittlung erfolgen
AuskunftJeder kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft verlangen

Die Regeln stehen in § 196 Abs. 1 und 3 BauGB und in § 12 Abs. 1 und 3 BbgGAV.

Wo Sie den Bodenrichtwert finden

Die Bodenrichtwerte sind zu veröffentlichen (§ 196 Abs. 3 BauGB). In Brandenburg stehen sie in BORIS Brandenburg, dem Auskunftssystem der Gutachterausschüsse. Das Land betreibt dafür ein Geoportal (§ 12 Abs. 2 BbgGAV). Derzeit zeigt BORIS Brandenburg die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026 (Abruf 14. Oktober 2026).

So finden Sie den Wert für Ihr Grundstück.

  1. Öffnen Sie BORIS Brandenburg und suchen Sie Ihre Adresse oder Ihren Ort.
  2. Zoomen Sie so weit hinein, dass Sie die Grenzen der Zonen sehen.
  3. Klicken Sie in die Zone, in der Ihr Grundstück liegt. Sie sehen den Wert in Euro je Quadratmeter und den Stichtag.
  4. Lesen Sie die Merkmale des Richtwertgrundstücks, etwa Art der Nutzung und Größe. Weicht Ihr Grundstück davon ab, weicht auch sein Wert ab.

Bodenrichtwerte in unseren Gebieten

Für die Gebiete, für die wir eine eigene Seite führen, haben wir die Karte in BORIS Brandenburg schon auf den Ort gestellt. Den Bodenrichtwert für Ihre Straße finden Sie bei BORIS Brandenburg. Kaufverträge, Preise und Lagen stehen auf unseren Gebietsseiten.

Orte in BORIS Brandenburg und unsere Gebietsseiten
LandkreisOrte in BORIS BrandenburgGebietsseite
BarnimBernau bei Berlin, Wandlitz, AhrensfeldeBarnim
HavellandFalkensee, Brieselang, NauenHavelland
OberhavelOranienburg, Hennigsdorf, Mühlenbecker LandOberhavel
Oder-SpreeFürstenwalde/Spree, Grünheide (Mark), Beeskow, Storkow (Mark)Oder-Spree

Alle Gebiete, in denen wir verkaufen, finden Sie in der Übersicht Regionen. Liegt Ihr Ort nicht dabei, suchen Sie ihn direkt in BORIS Brandenburg.

Bodenrichtwerte in Berlin

Für Berlin ermittelt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin die Bodenrichtwerte für die ganze Stadt. Sie stehen in BORIS Berlin. Die Suche funktioniert wie in Brandenburg mit Adresse und Karte. Die bundesrechtlichen Regeln aus § 196 BauGB gelten auch hier.

Den Bodenrichtwert für Ihre Straße in Köpenick, Adlershof oder Müggelheim finden Sie bei BORIS Berlin. Mehr zum Markt dort steht auf unserer Seite Treptow-Köpenick.

Was Bodenrichtwerte zeigen

Bodenrichtwerte zeigen, wie die Lage den Wert des Bodens bestimmt. Eine Zone umfasst Gebiete, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen (§ 196 Abs. 1 Satz 3 BauGB). Deshalb hat ein Ort oft viele Zonen mit unterschiedlichen Werten, etwa für den Ortskern, eine Siedlung am Waldrand oder ein Gewerbegebiet.

Ein Sonderfall sind Grundstücke am Wasser. Manche Gutachterausschüsse weisen dafür eigene Bodenrichtwerte aus. Der Gutachterausschuss im Landkreis Barnim stellt in seinem Grundstücksmarktbericht die Werte für Wassergrundstücke den Werten benachbarter Grundstücke ohne Wasserlage gegenüber, zum Beispiel am Wandlitzsee (Grundstücksmarktbericht 2025 Barnim, Abschnitt 5.8.4). Weil es nur wenige solcher Grundstücke gibt, beruhen diese Werte oft auf wenigen Verkäufen.

Wenn Sie den Wert mit dem eines früheren Stichtags vergleichen, sehen Sie, wie sich die Preise für Boden in Ihrer Lage entwickelt haben.

Bestimmt der Bodenrichtwert den Verkaufspreis?

Nein. Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnitt für eine Zone. Er berücksichtigt nicht die Besonderheiten Ihres Grundstücks, etwa einen ungünstigen Zuschnitt, eine Hanglage, ein Wegerecht oder eine größere Fläche als üblich. Maßgeblich ist der Verkehrswert. Das ist der Preis, der zum Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten, den tatsächlichen Eigenschaften und der Lage zu erzielen wäre (§ 194 BauGB). Der Kaufpreis ist schließlich das, was Sie mit dem Käufer vereinbaren.

Für die Wertermittlung kennt die Immobilienwertermittlungsverordnung drei Verfahren, das Vergleichswert-, das Ertragswert- und das Sachwertverfahren. Welches passt, richtet sich nach der Art der Immobilie und danach, welche Daten es gibt (§ 6 Abs. 1 ImmoWertV). Das Ertragswertverfahren rechnet mit den marktüblich erzielbaren Erträgen und dem Bodenwert (§ 27 ImmoWertV). Es passt vor allem zu vermieteten Objekten. Liegenschaftszinssätze dafür ermitteln die Gutachterausschüsse etwa für Mietwohn- und Geschäftsgrundstücke (§ 193 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BauGB). Hier geht es um das Vergleichswert- und das Sachwertverfahren.

Vergleichswert- und Sachwertverfahren
VerfahrenWie es rechnetRolle des Bodenrichtwerts
VergleichswertverfahrenAus Kaufpreisen ähnlicher Grundstücke, die zeitnah verkauft wurden, angepasst an Ihr Objekt (§ 24 ImmoWertV, § 25 ImmoWertV)Beim Boden kann ein an Ihr Grundstück angepasster Bodenrichtwert die Vergleichspreise ergänzen oder ersetzen (§ 26 ImmoWertV)
SachwertverfahrenBodenwert plus Wert des Gebäudes und der Außenanlagen, dann an den Markt angepasst (§ 35 ImmoWertV)Grundlage für den Bodenwert, der selbst vorrangig im Vergleichswertverfahren ermittelt wird (§ 40 ImmoWertV)

Im Vergleichswertverfahren braucht man genug Verkäufe ähnlicher Objekte in zeitlicher Nähe (§ 24 und § 25 ImmoWertV). Gibt es sie, liegt das Ergebnis nah am Markt. Für den Boden kann auch ein an Ihr Grundstück angepasster Bodenrichtwert herangezogen werden (§ 26 Abs. 2 ImmoWertV).

Im Sachwertverfahren werden Boden und Gebäude getrennt bewertet und dann zusammengerechnet (§ 35 ImmoWertV). Danach wird das Ergebnis mit einem Sachwertfaktor an den Markt angepasst. Diese Faktoren ermitteln die Gutachterausschüsse insbesondere für Ein- und Zweifamilienhäuser (§ 193 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BauGB). Der Bodenrichtwert liefert hier den Wert des Bodens. Den Wert des Hauses bestimmen Baujahr, Zustand und Ausstattung.

Ein Gutachten des Gutachterausschusses über den Verkehrswert können Sie als Eigentümer beantragen (§ 193 Abs. 1 BauGB). Vorgeschrieben ist es für einen Verkauf nicht. Das Gutachten bindet niemanden, soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist (§ 193 Abs. 3 BauGB).

Wie wir den Preis einschätzen, steht auf der Seite Immobilienbewertung.

Welche Unterlagen Sie für den Verkauf brauchen, steht im Ratgeber Unterlagen für den Verkauf.

Wenn Sie ein Grundstück oder Haus verkaufen möchten, schreiben Sie uns per WhatsApp oder rufen Sie an. Wir kommen zur Bewertung zu Ihnen.

Quellen

  1. § 192 BauGB, Gutachterausschüsse
  2. § 193 BauGB, Aufgaben des Gutachterausschusses, Kaufpreissammlung, Bodenrichtwerte, Sachwertfaktoren, Gutachten auf Antrag des Eigentümers
  3. § 194 BauGB, Verkehrswert
  4. § 195 BauGB, Kaufpreissammlung, Notar schickt jeden entgeltlichen Vertrag über ein Grundstück an den Gutachterausschuss
  5. § 196 BauGB, Bodenrichtwerte, Begriff, Richtwertzonen, Turnus, Veröffentlichung, Auskunft
  6. § 6 ImmoWertV, Wahl des Wertermittlungsverfahrens
  7. § 13 ImmoWertV, Bodenrichtwert und Bodenrichtwertgrundstück, ein Wert je Zone, keine Spannen
  8. § 24 ImmoWertV, Vergleichswertverfahren
  9. § 25 ImmoWertV, Vergleichspreise
  10. § 26 ImmoWertV, angepasster Bodenrichtwert
  11. § 27 ImmoWertV, Ertragswertverfahren
  12. § 35 ImmoWertV, Sachwertverfahren
  13. § 40 ImmoWertV, Bodenwert
  14. § 41 ImmoWertV, große Grundstücke, erhebliche Überschreitung der marktüblichen Grundstücksgröße
  15. § 1 BbgGAV, Gutachterausschüsse je Landkreis, Brandenburgische Gutachterausschussverordnung
  16. § 12 BbgGAV, Bodenrichtwerte, jährlich zum 1. Januar, Veröffentlichung soll bis 31. März erfolgen
  17. BORIS Brandenburg, Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026, Abruf 14.10.2026
  18. BORIS Berlin
  19. Grundstücksmarktbericht 2025 Landkreis Barnim, Abschnitt 5.8.4, eigene Bodenrichtwerte für Wassergrundstücke
  20. Grundstücksmarktbericht 2025 Landkreis Oder-Spree und Stadt Frankfurt (Oder), gemeinsamer Gutachterausschuss

Abgerufen am 14.10.2026.

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Passende Ratgeber

Häufige Fragen

Wo finde ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück?

In Brandenburg bei BORIS Brandenburg, in Berlin bei BORIS Berlin. Dort suchen Sie Ihre Adresse und sehen die Zone, in der Ihr Grundstück liegt. Auskunft gibt auch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, das kann jeder verlangen (§ 196 Abs. 3 BauGB).

Wie oft werden die Bodenrichtwerte in Brandenburg neu ermittelt?

Jedes Jahr. Die Gutachterausschüsse beschließen sie bis zum 15. Februar zum Stichtag 1. Januar und sollen sie bis zum 31. März veröffentlichen (§ 12 BbgGAV). Bundesrecht verlangt nur eine Ermittlung zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres (§ 196 Abs. 1 BauGB).

Ist der Bodenrichtwert der Preis für mein Grundstück?

Nein. Er ist ein durchschnittlicher Lagewert für eine ganze Zone (§ 196 Abs. 1 BauGB). Der Verkehrswert hängt von den Eigenschaften Ihres Grundstücks ab, etwa Größe, Zuschnitt und Bebaubarkeit (§ 194 BauGB). Den Preis vereinbaren Sie mit dem Käufer.

Gilt der Bodenrichtwert auch, wenn auf dem Grundstück ein Haus steht?

Ja, für den Boden. In bebauten Gebieten wird der Bodenrichtwert so ermittelt, als wäre der Boden unbebaut (§ 196 Abs. 1 BauGB). Für den Wert des Hauses kommen das Gebäude und seine Ausstattung dazu, zum Beispiel im Sachwertverfahren (§ 35 ImmoWertV).

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Michael Feike, Porträt vor einer grünen Hecke

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