Sie denken darüber nach, Ihr Haus zu verkaufen, möchten aber ungern Steuern für den Hausverkauf bezahlen? Nicht in jedem Fall müssen Sie als Hausverkäufer Steuern bezahlen, wobei beim Hausverkauf vor allem die sogenannte Spekulationssteuer relevant ist. In vielen Fällen lässt sich die Spekulationssteuer aktiv vermeiden, wenn beim Immobilienverkauf bestimmte Fristen eingehalten werden.
Spekulationssteuer beim Hausverkauf
Ob Sie Spekulationssteuer für Ihren Hausverkauf bezahlen müssen, hängt vom Gewinn und von bestimmten Fristen ab. Dabei gelten folgende Grundregeln:
- Sind Sie seit mehr als 10 Jahren der Eigentümer der Immobilie, ist der Hausverkauf in jedem Fall für Sie steuerfrei.
- Befindet sich eine vermietete Immobilie weniger als 10 Jahre lang in Ihrem Besitz, muss der Gewinn aus dem Hausverkauf in der Regel versteuert werden.
- Wenn Sie Ihre Immobilie mindestens im Verkaufsjahr und in den zwei vorangegangenen Kalenderjahren selber bewohnt haben, müssen Sie den Verkaufsgewinn nicht versteuern.
- Wenn Sie eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen haben und sie verkaufen wollen, beginnt die 10-jährige Spekulationsfrist nicht mit dem Tag des Erbes oder der Schenkung, sondern bereits mit dem Datum des ursprünglichen Kaufes durch den Erblasser bzw. Schenker.
- Wurde beim Hausverkauf kein Nettogewinn gegenüber dem Kaufpreis erzielt, müssen keine Steuern bezahlt werden, auch wenn Sie das Haus kürzer als 10 Jahre besitzen.
- Verkaufen Sie mindestens drei Immobilien innerhalb von fünf Jahren, gelten Sie als gewerblicher Immobilienhändler und es wird immer Spekulationssteuer fällig. Darüber hinaus müssen Sie in diesem Fall auch noch Gewerbesteuer und Mehrwertsteuer an das Finanzamt bezahlen.
Empfehlungen zum Steuersparen beim Immobilienverkauf
Aus den oben genannten Regeln zur Spekulationssteuer lassen sich folgende Empfehlungen ableiten, um bei Ihrem Hausverkauf Steuern zu sparen:
- Läuft die 10-jährige Spekulationsfrist für eine vermietete Immobilie in Kürze ab, sollten Sie mit dem Hausverkauf noch etwas warten. Es ist aber durchaus sinnvoll, sich bereits nach einem potenziellen Käufer umzusehen, der das Haus nach Ablauf der Spekulationsfrist kaufen will.
- Wohnen Sie noch nicht lange genug selbst in dem Haus, um die 3-Jahres-Frist einhalten zu können, sollten Sie ebenfalls mit dem Hausverkauf noch etwas warten, wenn sich das mit Ihrer Lebenssituation vereinbaren lässt.
- Haben Sie bereits zwei Immobilien innerhalb der letzten fünf Jahre verkauft, sollten Sie mit dem Verkauf einer weiteren Immobilie warten, bis die 5-Jahres-Frist abgelaufen ist.
Wann lohnt sich ein Hausverkauf trotz Spekulationssteuer?
Nicht in jedem Fall ist es möglich, den Hausverkauf hinauszuzögern, um die notwendigen Fristen einzuhalten, die Ihnen die Spekulationssteuer ersparen. Stattdessen gibt es durchaus Gründe, die für einen sofortigen Immobilienverkauf trotz Spekulationssteuer sprechen:
- Sie brauchen das Geld aus dem Hausverkauf dringend für ein anderes Projekt, zum Beispiel wenn Sie von Berlin oder Brandenburg in ein anderes Bundesland ziehen.
- Die Mieter sind aus einer vermieteten Immobilie gerade ausgezogen und sie möchten das Haus nicht wieder vermieten, da leere Häuser sich besser verkaufen lassen.
- Ihre Lebenssituation hat sich geändert und sie brauchen sofort ein anderes Eigenheim, zum Beispiel wenn durch Krankheit barrierefreies Wohnen notwendig wird.
- Sie möchten ein geerbtes Haus weder selbst bewohnen noch vermieten.
In all diesen Fällen und vielen anderen kann es besser sein, das Haus trotz Spekulationssteuer sofort zu verkaufen. Hierfür sollten Sie einen erfahrenen Makler vor Ort engagieren, der für Sie den höchstmöglichen Gewinn aus Ihrem Haus herausschlägt – so wie trendyimmo in Berlin-Brandenburg. Dadurch bleibt trotz Steuer mehr Geld für Sie vom Verkaufserlös übrig.